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Zuständigkeit und Aufgaben

Die seit 18. November 2012 eigenständige Landesregulierungsbehörde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr übernimmt die Regulierungsaufsicht über alle Strom- bzw. Gasnetzbetreiber, an deren Netz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nur innerhalb Sachsens liegt. Alle übrigen Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bundesnetzagentur.

Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde ergeben sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz und den entsprechenden Rechtsverordnungen. Hauptaufgaben sind:

  • Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen gemäß Anreizregulierungsverordnung  für die sächsischen Netzbetreiber sowie die Überwachung der Umsetzung in Netzentgelte
  • Genehmigung individueller Entgelte für den Strom- und Gasnetzzugang
  • Missbrauchsaufsicht
  • Entscheidungen zu geschlossenen Verteilernetzen
  • Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (sog. Unbundling)
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